Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hafenräumer
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Hafenräumer, Inhaber Bashar Alsaadoun, Dosestraße 11, 22767 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen, Betriebsauflösungen, Entkernungen, Transporte, Demontagearbeiten, Reinigungsarbeiten sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mit der schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
2. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, elektronische Bestätigung oder den tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.
Die Kalkulation erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben oder einer Besichtigung. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass Angaben unvollständig, falsch oder wesentliche Umstände verschwiegen wurden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
3. Eigentumsverhältnisse und Verfügungsbefugnis
Der Auftraggeber versichert, Eigentümer der zu räumenden Gegenstände zu sein oder über sämtliche erforderlichen Rechte zur Entsorgung, Verwertung oder Entfernung zu verfügen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund unrichtiger Angaben zu Eigentums- oder Besitzverhältnissen entstehen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gehen sämtliche zur Entsorgung oder Verwertung bestimmten Gegenstände mit Beginn der Arbeiten in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld, Dokumente, Datenträger, Schlüssel, Urkunden, Sammlungen und sonstige Gegenstände von besonderem Wert sind vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber zu entfernen. Für deren Verlust übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ein ungehinderter Zugang zum Objekt möglich ist.
Notwendige Genehmigungen, Halteverbotszonen, Hausverwaltungszustimmungen oder behördliche Erlaubnisse sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.
Zusätzliche Wartezeiten, Behinderungen oder Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, werden gesondert berechnet.
5. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht und nach branchenüblichen Standards.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Hierzu zählen insbesondere:
Nachträglich hinzugekommene Gegenstände
Sondermüll
Asbesthaltige Stoffe
Farben, Lacke, Chemikalien
Stark verschmutzte Bereiche
Schädlingsbefall
Erschwerte Transportwege
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung sofort nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen.
Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangt werden.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:
weitere Arbeiten sofort einzustellen,
offene Forderungen sofort fällig zu stellen,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen,
Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
7. Abnahme
Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn:
die Arbeiten beendet sind und
der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel unverzüglich schriftlich rügt.
Erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für:
entgangenen Gewinn,
mittelbare Schäden,
Folgeschäden,
Nutzungsausfall,
Wertminderungen,
versteckte Mängel des Gebäudes
ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für bereits beschädigte Bauteile, marode Böden, lose Fliesen, Tapeten, Putz, Leitungen oder sonstige altersbedingte Schäden wird keine Haftung übernommen.
9. Sonderregelung für Entrümpelungen
Nach Beginn der Arbeiten können entsorgte oder verwertete Gegenstände grundsätzlich nicht zurückgegeben werden.
Nicht ausdrücklich schriftlich als „verbleibend“ gekennzeichnete Gegenstände gelten als zur Entsorgung freigegeben.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einzelne Gegenstände auf ihren Wert oder ihre Bedeutung zu überprüfen.
10. Rücktritt und Stornierung
Eine Stornierung bedarf der Schriftform.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende pauschale Schadensersatzansprüche:
bis 14 Werktage vor Termin: 25 % der Auftragssumme
bis 7 Werktage vor Termin: 40 % der Auftragssumme
bis 3 Werktage vor Termin: 60 % der Auftragssumme
weniger als 72 Stunden vor Termin: 80 % der Auftragssumme
am Einsatztag oder bei Nichterscheinen: 100 % der Auftragssumme
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
11. Foto- und Videoaufnahmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Dokumentation sowie Angebots- und Leistungserstellung Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen.
Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form und ohne personenbezogene Daten.
Der Auftraggeber kann einer Veröffentlichung jederzeit schriftlich widersprechen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Hamburg.
Ihr zuverlässiger Partner für Entrümpelung, Wohnungsauflösung und Transporte.
E-Mail: info@hafenraeumer.de
Telefon: 015567181592
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